Ihre Rückerstattung wartet.
Wir helfen Ihnen dabei
Viele Unternehmen zahlen jedes Jahr zu viel Strom- und Energiesteuer. Dabei können sie einen Großteil davon vom Staat zurückfordern. Wir sind Ihr Partner, um diesen Prozess so einfach wie möglich abzuwickeln.
- Erstattungen möglich für Strom, Heizöl, Erd- und Flüssiggas
- Antragsberechtigt sind Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, sowie der Land- und Forstwirtschaft
Warum jetzt handeln?
Seit 2024 gilt:
- Die Erstattungen für Stromsteuer wurden für die Jahre 2024 und 2025 vervierfacht
- Deshalb profitieren jetzt auch schon kleine Betriebe von der Rückerstattung
Wenn Sie jetzt nicht handeln,
verschenken Sie bares Geld.
Beispielrechnung
So viel Geld können Sie zurückholen:
100.000 kWh / Jahr → 1.750 € Erstattung
250.000 kWh / Jahr → 4.750 € Erstattung
500.000 kWh / Jahr → 9.750 € Erstattung

Wir sind die Fachexperten und übernehmen für Sie:
- Anspruchsprüfung
- Berechnung und Einreichung der Erstattungsanträge
- Übernahme des Schriftverkehrs mit dem Hauptzollamt
- Prüfung der Erstattungsbescheide
Wir sorgen dafür, dass Sie das Geld erhalten, das Ihnen zusteht – rechtssicher, effizient und unkompliziert.
So einfach funktioniert es
Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch – in nur 1 Minute:
- Verbrauch eingeben
- Branche angeben
- Kontaktdaten eintragen
- fertig
Sie erhalten Ihre persönliche
Rückmeldung von OBIStaR
Erstattung anfragenRückmeldung von OBIStaR
Diese Unternehmen des Produzierenden Gewerbes profitieren von der Erstattung
- Bäcker, Fleischer, Ernährung und Tabak
- Baugewerbe
- Bergbau/Gewinnung von Steinen und Erden
- Büromaschinen, Mechanik, Optik
- Chemieerzeugnisse
- Energie- und Wasserversorgung
- Fahrzeugbau
- Glas, Keramik, Steine
- Gummi und Kunststoff
- Leder- und Textilverarbeitung
- Metall, Maschinenbau
- Möbel, Schmuck
- Papier und Druck
- Recycling
- Land- und Forstwirtschaft
- Elektrolyse, Chemische Reduktionsverfahren
